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Antrag zur Zweckentfremdungssatzung


Veröffentlicht am 01.03.2021 in Gemeinderatsfraktion SPD Überlingen


Die SPD- Fraktion beantragt, der Gemeinderat möge beschließen, die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Überlingen vom 07.03.2019 dem verschärften Zweckentfremdungsverbot vom 16.02.2021 des Landes Baden-Württemberg anzupassen.
BEGRÜNDUNG: In Baden-Württemberg ist am 16.02.2021 im Kampf gegen die Wohnungsnot ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten. Dadurch können Städte und Gemeinden ab sofort Auskunft von Vermietern verlangen, die im Internet Wohnungen oder Häuser als Ferienraum anbieten. Mit der Auskunfts – und Registrierungspflicht kann man nachprüfen, ob die Nutzung als Ferienwohnung zulässig ist oder ob aufgrund der Gesamtdauer von kurzzeitigen Vermietungen eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Für touristische Zwecke darf eine Wohnung höchstens zehn Wochen im Jahr vermietet werden. Das Bußgeld für Verstöße wird auf maximal 100.000 € verdoppelt.
Diese Anpassung wäre aus unserer Sicht ein weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt.